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   BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94   

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https://dejure.org/1994,1736
BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 4 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1736)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 4 B 15.94 (https://dejure.org/1994,1736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine zweite Wohnung in einem im Außenbereich belegenen Gebäude einer ehemaligen Pumpstation - Voraussetzungen für die Annahme einer Splittersiedlung im Außenbereich - Beeinträchtigung öffentlicher Belange sowohl bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3
    Bauplanungsrecht: Unorganische Siedlungsentwicklung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnen im Außenbereich: Grundsätzlich unerwünscht? (IBR 1994, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 373 (Ls.)
  • DÖV 1994, 879
  • ZfBR 1994, 151
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94
    Aus dieser Einschätzung erwachsen dem Kläger keine Nachteile, denn für die Zulässigkeit eines Vorhabens ist es tendenziell eher günstig, wenn nicht der Tatbestand der Entstehung oder Erweiterung, sondern das Merkmal der Verfestigung einer Splittersiedlung erfüllt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1977 - BVerwG 4 C 37.75 - BVerwGE 54, 73).

    Dem Urteil vom 3. Juni 1977 (a.a.O.) ist zu entnehmen, daß der Gesichtspunkt mangelnder Unterordnung der Zulassung eines Vorhabens gerade dann entgegengehalten werden kann, wenn der räumliche Bereich einer Splittersiedlung nicht ausgedehnt (erweitert), sondern lediglich aufgefüllt (verfestigt) wird.

    Die Beschwerde meint allerdings, daß das im Urteil vom 3. Juni 1977 (a.a.O.) genannte Merkmal einer "deutlichen Unterordnung" für die siedlungsstrukturelle Beurteilung eines Vorgangs der Verfestigung einer Splittersiedlung nicht in Betracht komme, wenn es sich nur um ein Vorhaben der Nutzungsänderung handele.

  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94
    Vielmehr erhält die bauliche Anlage insoweit auch eine andere Funktion (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 undvom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - ZfBR 1984, 45).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94
    Vielmehr erhält die bauliche Anlage insoweit auch eine andere Funktion (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 15. November 1974 - BVerwG 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185 undvom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 67.78 - ZfBR 1984, 45).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1994 - 4 B 15.94
    Gleichfalls geklärt ist, daß den Auslöser für die Erweiterung oder die Verfestigung einer Splittersiedlung nicht nur die Errichtung, sondern auch die vom Vorhabenbegriff des § 29 Satz 1 BauGB mitumfaßte Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage bilden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 252).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann nicht nur die Errichtung, sondern auch die - wie hier - vom Vorhabenbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB mitumfasste Änderung der baulichen Nutzung einer baulichen Anlage die unerwünschte Verfestigung einer Splittersiedlung auslösen (Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 - BRS 48 Nr. 58 S. 157 f.; Beschluss vom 24. Februar 1994 - BVerwG 4 B 15.94 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 294 S. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 10 A 1230/19

    Großflächiger Lebensmitteldiscountmarkt Bebauungsplan Innenbereich Außenbereich

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1994 - 4 B 15.94 -, juris Rn. 4, und Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, juris Rn. 9 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. September 2020 - 10 A 4428/19 -, juris Rn. 10, und vom 24. Februar 2014 - 2 A 741/13 -, juris Rn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2003 - 10 A 4694/01

    Baugenehmigung als Schlusspunkt des öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahrens

    Das Vorhaben der Kläger führt zwar zu einer Verfestigung der vorhandenen Splittersiedlung, vgl. zur tendenziell eher günstig zu beurteilenden Verfestigung einer Splittersiedlung: BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 1994 - 4 B 15.94 -, ZfBR 1994, 151, doch ist diese Verfestigung nicht zu missbilligen, das heißt nicht im Sinne von § 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB zu befürchten.
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